AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Leistungen von WaVB im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B).
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
(4) Maßgeblich ist ausschließlich das geschriebene Wort. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. Leistungsgegenstand und -umfang

(1) WaVB erbringt unterstützende, beratende und organisatorische Dienstleistungen im vorbeugenden Brandschutz.
(2) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage allgemein anerkannter Regeln der Technik sowie einschlägiger Richtlinien (z. B. DGUV-Informationen, DIN-Normen, landesrechtliche Vorschriften).
(3) Sämtliche Leistungen erfolgen als Dienstleistungen, nicht als Werkleistungen. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet.
(4) Nicht Gegenstand der Leistungen sind insbesondere:

  • gutachterliche Tätigkeiten
  • bauvorlageberechtigte Planungen
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten
  • ingenieurmäßige Nachweise
  • verbindliche rechtliche Bewertungen oder Rechtsberatung

3. Leistungscharakter und grundsätzliche Abgrenzung

(1) Sämtliche Leistungen von WaVB haben ausschließlich unterstützenden, beratenden und empfehlenden Charakter.
(2) Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher, behördlicher und organisatorischer Anforderungen verbleibt vollständig beim Auftraggeber (Betreiberverantwortung).
(3) WaVB übernimmt keine Unternehmerpflichten im Sinne von § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und wird nicht als verantwortliche Person im öffentlich-rechtlichen Sinne tätig.
(4) Leistungen von WaVB ersetzen keine:

  • behördlichen Entscheidungen
  • Prüfungen durch Sachverständige oder Prüforganisationen
  • gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise

4. Spezifische Abgrenzung: Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter

(1) Die Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter erfolgt gemäß einschlägigen Regelwerken (z. B. DGUV Information 205-033) ausschließlich in beratender und unterstützender Funktion.
(2) Es erfolgt keine Übertragung von Unternehmerpflichten oder Betreiberverantwortung.
(3) Insbesondere verbleiben folgende Pflichten beim Auftraggeber:

  • Organisation und Durchsetzung von Maßnahmen
  • Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen
  • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
    (4) WaVB übernimmt keine Garantenstellung und keine Haftung für die ordnungsgemäße Umsetzung empfohlener Maßnahmen.

5. Spezifische Abgrenzung: Bewertungen und Bestandsprüfungen

(1) Bewertungen erfolgen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegenden Informationen und Unterlagen.
(2) Eine vollständige Gefahrenidentifikation wird nicht geschuldet, sofern keine ausdrücklich schriftlich vereinbarte umfassende Prüfung beauftragt wurde.
(3) Aussagen zu gesetzlichen Anforderungen stellen keine verbindliche rechtliche Bewertung im Einzelfall dar.
(4) Eine Gewähr für Genehmigungsfähigkeit oder behördliche Anerkennung wird nicht übernommen.

6. Spezifische Abgrenzung: Tätigkeiten im Umfeld von Behörden

(1) Leistungen im Zusammenhang mit behördlichen Verfahren (z. B. Brandverhütungsschauen gemäß § 26 BHKG NRW) erfolgen ausschließlich als unterstützende oder vorbereitende Tätigkeiten, sofern keine ausdrückliche hoheitliche Beauftragung vorliegt.
(2) WaVB handelt nicht als Behörde und trifft keine hoheitlichen Entscheidungen.
(3) Die Verantwortung für behördliche Maßnahmen und Entscheidungen liegt ausschließlich bei der jeweils zuständigen Stelle.

7. Spezifische Abgrenzung: Prozess- und Organisationsberatung

(1) Leistungen zur Integration von Brandschutz in betriebliche Prozesse stellen organisatorische Empfehlungen dar.
(2) WaVB übernimmt keine Verantwortung für die rechtliche Konformität, Vollständigkeit oder dauerhafte Wirksamkeit von Organisationsstrukturen.
(3) Die Implementierung und Aufrechterhaltung geeigneter Organisationsstrukturen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber hat auf besondere Gefahren, Risiken und betriebliche Besonderheiten unaufgefordert hinzuweisen.
(3) Eine inhaltliche Prüfung der bereitgestellten Unterlagen erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(4) Mehraufwand oder Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Abnahme

(1) Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Leistungserbringung schriftlich widerspricht.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

10. Einsatz Dritter

WaVB ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte einzusetzen.

11. Haftung

(1) Die Haftung von WaVB ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(2) Unbeschränkt haftet WaVB bei:

  • Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

(4) Darüber hinaus ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für:

  • mittelbare Schäden und Folgeschäden
  • entgangenen Gewinn
  • Betriebsunterbrechungen
  • behördliche Entscheidungen oder deren Folgen

(5) Eine Haftung für die Umsetzung oder Nichtumsetzung von Empfehlungen durch den Auftraggeber oder Dritte ist ausgeschlossen.

(6) Eine Haftung für die Vollständigkeit von Prüfungen, Bewertungen oder Gefahrenanalysen besteht nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

12. Verjährung

(1) Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme.
(2) Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

13. Vergütung

(1) Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand oder auf Basis einer Pauschalvereinbarung.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zusatzleistungen und Mehraufwand werden gesondert vergütet.

14. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von WaVB erstellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Die Nutzung ist ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck und das konkrete Objekt zulässig.
(3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwendung über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

15. Schriftform

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(2) Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

16. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bonn.
(3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz von WaVB.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Version 2605

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